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Am Sportplatz 4
63110 Rodgau

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist aufgrund der Vielzahl an möglichen Fall-Konstellationen ein sehr umfangreiches Gebiet. Einem Versicherungsfall liegen in der Regel eine Vielzahl an gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zugrunde. Wir zeigen Ihnen Ihrer Möglichkeiten auf, wenn ein Versicherungsfall möglicherweise bevorsteht oder aber bereits eingetreten ist.

Wir beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation als:

  • Versicherungsnehmer
  • Anspruchsteller in einem Versicherungsfall
  • Beteiligter eines Versicherungsfalls
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Überblick

Speziell im Versicherungsrecht kommt es darauf an, möglichst frühzeitig den Sachverhalt abschließend zu ermitteln und so die Weichen für die spätere Regulierung zu stellen. Dies ist insbesondere deswegen für den Laien meist eine große Herausforderung, weil hierfür die gesetzlichen Regelungen unbekannt sind und schnell der Überblick verloren geht, welche Partei tatsächlich in den Versicherungsfall involviert ist.
Entsprechend analysieren wir mit Ihnen zunächst den bekannten Sachverhalt, ermitteln sodann den Sachverhalt für Sie und treten mit den anderen Beteiligten frühzeitig in Kontakt. Auf diese Weise können wir mit Ihnen alle Ihre Möglichkeiten, den Regulierungsprozess zu gestalten, ausschöpfen und Ihre Interessen zielgerichtet vertreten.

Unsere Unterstützung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Sachversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungsrecht

  • Personenversicherungsrecht
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Transportversicherungsrecht